Neuer ECE-Centergutschein ab Herbst 2024
Der ECE-Centergutschein hat sich als Instrument zur Steigerung von Kundenzahlen und Umsätzen im Center bewährt. Jetzt machen wir ihn noch besser und wirkungsvoller! Ab dem Herbst 2024 führen wir ein neues Centergutscheinsystem mit zahlreichen Verbesserungen für Sie und Ihre Kunden ein. Neu an Bord sind mit epay und AVS zwei marktführende Gutschein-Spezialisten, die für einfachere Abrechnungsprozesse sowie einen professionellen Gutscheinbetrieb sorgen. Seien Sie weiterhin mit dabei und gewinnen Sie Neukunden und binden Sie Bestehende. Gut zu wissen: Alle bisher ausgegebenen Centergutscheine funktionieren weiterhin und behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit.
So können Sie Akzeptanzpartner werden
Sollten Sie den Akzeptanzstellenvertrag und das Stammdatenblatt nicht mehr vorliegen haben, fragen Sie diese gerne über den nachfolgenden Button an. Unterzeichnen Sie den Akzeptanzstellenvertrag und füllen Sie das Stammdatenblatt vollständig aus.
Scannen Sie den Akzeptanzvertrag und Stammdatenbogen ein und versenden Sie es als PDF per E-Mail an:
ece-centergutschein.vertrag(at)avs.de. Das Originaldokument verbleibt bei Ihnen.
Sollte E-Mail nicht möglich sein, senden Sie eine Kopie per Post an:
AVS Abrechnungs- und Verwaltungs-Systeme GmbH, Postfach 100154, 95401 Bayreuth
Unser Onboarding-Team wird sich anschließend um alles weitere kümmern, die technische Anbindung
Ihres Geschäfts prüfen und bei Bedarf Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Häufig gestellte Fragen
Der bisherige Centergutschein ist als sog. Open-Loop-System und E-Geld organisiert. Damit unterliegt er strengen regulatorischen Auflagen, die die volle Entfaltung des Centergutscheins als Marketinginstrument, Frequenz- und Umsatzbringer für unsere Mietpartner massiv einschränken. Hierzu zählt vor allem die Pflicht zur Identifikation des Käufers, die derzeit ab einem Betrag von 150 € gilt und ab 2025 für jeden E-Geld-Gutschein zu erwarten ist. Zudem war es bisher nicht möglich, den Centergutschein an Arbeitgeber zu vermarkten, da E-Geld-Produkte nicht für den steuerfreien Sachbezug zulässig sind.
Deshalb haben wir uns entschlossen, den bei den Kunden sehr beliebten Centergutschein zum Sommer 2024 komplett neu zu organisieren, sodass wir künftig sein ganzes Potenzial im Sinne unserer Mietpartner voll ausschöpfen können.
ECE hat die transact elektronische Zahlungssysteme GmbH (epay) und die AVS Abrechnungs- und Verwaltungssysteme GmbH (AVS) mit der Organisation des neuen Centergutscheins beauftragt. Dabei übernimmt epay als in Deutschland zugelassenes Zahlungsinstitut die Rolle des Herausgebers des Centergutscheins.
Kunden können den Centergutschein über drei Verkaufskanäle werben: a) den Verkaufsautomat im Center, b) den persönlichen Verkauf in ausgewählten Centern und c) den Gutschein-Webshop der ECE.
Der Kunde kann mit seinem Gutschein in dem Shopping-Center bezahlen, in dem er den Gutschein gekauft hat. Beim Kauf im Webshop wählt der Kunde das Center aus, in dem er den Gutschein einsetzen möchte. Bezahlen kann der Kunde im Center exklusiv bei allen Mietpartnern, die als Akzeptanzstellen teilnehmen.
Der Gutschein ist ab dem Kalenderjahr des Verkaufs plus weitere drei volle Kalenderjahre gültig. Beispiel: ein im August 2024 gekaufter Gutschein ist bis zum 31.12.2027 gültig. Nach Ablauf dieser Gültigkeit kann der Gutschein nicht mehr zum Bezahlen bei den teilnehmenden Akzeptanzstellen genutzt werden.
Jeder Mietpartner in einem Shopping-Center der ECE ist herzlich willkommen, auch beim neuen Centergutschein als Akzeptanzstelle teilzunehmen. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein unterzeichneter Akzeptanzvertrag. Die Vertragsvorlage erhalten Sie über das Center Management in Ihrem Shopping-Center oder per Anfrage an ece-centergutschein.kontakt(at)avs.de.
Als Akzeptanzstelle bringt der Centergutschein für Sie keine fixen Teilnahmekosten mit. Nur wenn ein Kunde in Ihrem Geschäft einkauft und mit dem Centergutschein bezahlt, berechnet der Herausgeber ein Disagio. Diesen Betrag nutzen wir, um die Betriebskosten des Centergutscheins teilweise zu refinanzieren. Weitere Details finden Sie in den Hinweisen zum Akzeptanzertrag.
Für die Akzeptanz des Centergutscheins in Ihrem Geschäft nutzen Sie einfach Ihr vorhandenes Zahlungsverkehrsterminal (ZVT)/ Kartenterminal. Die Zahlung erfolgt damit genauso wie mit der Girocard oder Kreditkarten. Dabei ist keine PIN-Eingabe oder Unterschrift auf einem Beleg erforderlich. Das ZVT meldet Ihnen direkt, ob die Zahlung erfolgreich war (z. B. auf dem Händlerbeleg). Bei größeren Händlern ist alternativ die Erfassung direkt über die Kasse möglich. Den für Sie geeigneten Weg finden wir im Rahmen des Onboarding-Prozesses gemeinsam mit Ihnen heraus.
Wenn der von Ihnen unterzeichnete Akzeptanzvertrag inkl. Anlage vollständig bei uns eingegangen ist, kümmert sich unser Onboarding-Team darum, dass Sie in Ihrem Geschäft ab Startzeitpunkt Sommer 2024 den neuen Centergutschein akzeptieren können. Wenn wir dabei Fragen haben oder Ihre Unterstützung benötigen, meldet sich unser Onboarding-Team bei Ihnen.
Sie können den Centergutschein mit Ihrem Zahlungsverkehrsterminal/ Kartenterminal ganz einfach erfassen, wie jede andere Bezahlkarte auch. Dafür ist der Centergutschein mit einem Magnetstreifen ausgestattet. Bei größeren Händlern funktioniert die Erfassung teilweise direkt über die Kassen durch Scannen des Barcodes auf der Gutscheinrückseite.
Dafür gibt es verschiedene Wege:
- Im Regelfall wird nach jeder Transaktion des Centergutscheins am Zahlungsverkehrsterminal/ Kartenterminal das auf dem Gutschein verfügbare Guthaben auf dem Terminalbeleg angedruckt.
- Es gibt zudem die Möglichkeit, über das Terminal eine Guthabenabfrage durchzuführen. Die Funktion ist je nach Terminaltyp unterschiedlich zu bedienen.
- Falls die Erfassung des Gutscheins direkt über die Kasse erfolgt, wird das verfügbare Guthaben nach einer Transaktion im Regelfall auf dem Kassenbon gedruckt.
- Zudem hat der Kunde selbst die Möglichkeit, mit dem QR-Code auf dem Gutschein und seinem Smartphone das aktuelle Guthaben selbst abzufragen.
Ja, das ist möglich. Sie können mit dem Centergutschein auch Teilzahlungen durchführen. Wichtig ist, dass Sie den Differenzbetrag (zwischen Bonwert und Gutschein-Guthaben) zusätzlich bar oder mit einer anderen Kartenzahlung kassieren.
In Einzelfällen kann es dazu kommen, dass der Akzeptanzpartner nicht in der Lage ist, diese Mischzahlung mit seinem Kassensystem revisionssicher abzubilden. Dann kann der Akzeptanzpartner entscheiden, eine Zahlung mit dem Centergutschein abzulehnen, wenn der Kaufbetrag größer als das Guthaben auf dem Gutschein ist.
Wenn diese Meldung auf dem Terminalbeleg erscheint, dann hat die Zahlung nicht funktioniert. Das Guthaben wurde nicht abgebucht. Der Grund dafür ist im Regelfall, dass das verfügbare Guthaben nicht ausreicht, um den eingegebenen Zahlbetrag auszugleichen. Sie haben dann die Möglichkeit, mit einem Zahlmittelsplit das verfügbare Guthaben vom Gutschein einzulösen und die Differenz zum Bonbetrag zusätzlich in bar oder per anderer Kartenzahlung zu kassieren.
Nein, denn es ist nicht erforderlich, dass der Kunde das Guthaben kennt. Sie erhalten auf dem Terminalbeleg einen Hinweis, ob die Zahlung erfolgreich war und falls nicht, welches Guthaben noch verfügbar ist. Und Sie haben sich mit dem Akzeptanzvertrag verpflichtet, alle Zahlungen mit dem Centergutschein anzunehmen, solange dieser gültig ist.
Der Herausgeber des Centergutscheins ist die transact Elektronische Zahlungssysteme GmbH (epay), ein deutsches Zahlungsinstitut, welches der Aufsicht der BaFin in Deutschland unterliegt. Sobald Sie eine Gutscheinzahlung erfolgreich durchgeführt haben, besteht eine Forderung gegenüber epay, die in einem wöchentlichen Abrechnungslauf automatisch per Gutschrift auf Ihr Geschäftskonto ausgeglichen wird.
Einmal pro Woche erhalten Sie von epay eine Gutschrift über die akzeptierten Gutscheinzahlungen der Vorwoche, direkt auf Ihr Geschäftskonto. Vom Gutschriftsbetrag wird das vereinbarte Disagio (zzgl. MwSt.) direkt abgezogen.
Begleitend zur Gutschrift erhalten Sie einen Gutschriftsbeleg als PDF per E-Mail.
Ja, der Akzeptanzvertrag ist durch beide Vertragspartner kündbar. Die Details und Fristen sind in § 14 geregelt. Wenn ein Geschäft im Center schließt, entfällt damit eine wesentliche Grundlage für die Gutscheinakzeptanz und der Vertrag endet zum Zeitpunkt der Geschäftsschließung.
Zwei Gutschein-Spezialisten an Ihrer Seite
epay
Mit epay übernimmt ein in Deutschland ansässiges Zahlungsinstitut und Prepaid-Spezialist die Herausgabe des Centergutscheins. Ebenso organisiert epay die Abrechnungsprozesse mit unseren Mietpartnern als Akzeptanzstellen.
AVS
AVS ist Deutschlands führender Dienstleister für Prepaid-Systeme mit heterogenen PoS-Strukturen. Die Lösung ist in zahlreichen Städten und Einkaufszentren im Einsatz. Viele namhafte Einzelhändler sind bereits an die IT-Plattform angeschlossen.
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